Wissen
Assistierte Telemedizin: der Arzt per Video – in der Apotheke.
Der Überblick über die neue Versorgungsform: was assistierte Telemedizin ist, wie sie abläuft, was sie kostet und auf welcher rechtlichen Grundlage sie steht.
Definition
Assistierte Telemedizin ist eine ärztliche Videosprechstunde, die in der Apotheke stattfindet: Das geschulte Apothekenteam stellt einen geschützten Raum und die Technik, führt durch eine zertifizierte Ersteinschätzung und unterstützt beim Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt. Seit dem 1. Juli 2026 ist die Leistung nach § 129 Abs. 5h SGB V für gesetzlich Versicherte GKV-abrechenbar.
Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- § 129 Abs. 5h SGB V
- GKV-abrechenbar seit
- 1. Juli 2026
- Vergütung der Apotheke
- 30 € je Leistung (umsatzsteuerfrei, Sonder-PZN)
- Kosten für Patient:innen
- Keine
- Ort der Leistung
- Teilnehmende Apotheken
- Omony
- Live ab 15. September 2026
Der Ablauf
Vier Schritte, ein Besuch.
Ohne Termin in die Apotheke – mit qualifizierter Einschätzung wieder heraus. Meist inklusive direkt eingelöstem E-Rezept.
Anliegen in der Apotheke
Einfach vorbeikommen – ganz ohne Termin.
Zertifizierte Ersteinschätzung
Strukturierte Erfassung per SmED am Tablet.
Arzt per Video
Videosprechstunde mit Ärzt:innen aus dem Leitstand.
E-Rezept vor Ort
Direkt in der Apotheke einlösen.
Der Unterschied
„Assistiert“ ist das entscheidende Wort.
Videosprechstunden gibt es seit Jahren. Neu ist, dass die Apotheke die Hürden übernimmt, an denen Telemedizin bisher gescheitert ist.
- Kein eigenes Gerät, keine App, kein Nutzerkonto – die Apotheke stellt die komplette Technik.
- Persönliche Begleitung durch das geschulte Team, vom Empfang bis zur Verabschiedung.
- Vitalwerte wie Blutdruck oder Puls können auf ärztliche Anweisung direkt vor Ort gemessen werden.
- Wird ein Arzneimittel verordnet, ist die Apotheke schon da – das E-Rezept wird sofort eingelöst.
Vertiefen
Die Ratgeber zur assistierten Telemedizin.
Häufige Fragen
Assistierte Telemedizin, kurz beantwortet.
Assistierte Telemedizin ist eine ärztliche Videosprechstunde, die in der Apotheke stattfindet. Das geschulte Apothekenteam stellt einen geschützten Raum und die Technik, führt durch eine zertifizierte Ersteinschätzung und unterstützt vor, während und nach dem Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt. Patient:innen brauchen weder Termin noch App noch eigenes Gerät.
Seit dem 1. Juli 2026. Grundlage ist § 129 Abs. 5h SGB V. Apotheken erhalten je Leistung eine Pauschale von 30 Euro, umsatzsteuerfrei, abgerechnet über eine Sonder-PZN.
Nichts. Die Leistung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen und direkt zwischen Apotheke und Krankenkasse abgerechnet. Wird ein Arzneimittel verordnet, gelten lediglich die üblichen gesetzlichen Zuzahlungen wie bei jedem Rezept.
Bei einer normalen Videosprechstunde müssen sich Patient:innen selbst um App, Registrierung, Termin und Technik kümmern. Bei der assistierten Telemedizin übernimmt das die Apotheke: Sie stellt Raum und Technik, hilft bei jedem Schritt und kann auf ärztliche Anweisung Vitalwerte wie Blutdruck oder Puls messen. Das senkt die Hürde gerade für Menschen, die mit digitalen Diensten wenig Erfahrung haben.
Nein. Sie ergänzt die hausärztliche Versorgung um einen zusätzlichen, schnellen Zugang für Anliegen, die sich per Video klären lassen. Bei Bedarf verweisen die Ärzt:innen an eine Praxis; in Notfällen gilt weiterhin der Notruf 112.
Grundsätzlich jede öffentliche Apotheke in Deutschland, die die Voraussetzungen erfüllt: ein geschützter Bereich für das Gespräch, zertifizierte Technik für Ersteinschätzung und Videosprechstunde sowie ein geschultes Team. Anbieter wie Omony liefern diese Ausstattung schlüsselfertig.
Ja. Das Gespräch findet in einem geschützten Bereich der Apotheke statt, die Videosprechstunde ist zertifiziert, die strukturierte Ersteinschätzung (SmED) ist ein Medizinprodukt der MDR-Klasse IIb, und alle Abläufe sind DSGVO-konform. Für die Abrechnung werden keine Gesundheitsdaten benötigt – nur die Tatsache und der Zeitpunkt einer Konsultation.
Omony geht am 15. September 2026 flächendeckend live und stattet Apotheken in ganz Deutschland aus; die Anbindung erfolgt regional. Patient:innen erkennen teilnehmende Apotheken an der Kennzeichnung vor Ort oder lassen sich per E-Mail benachrichtigen, sobald eine Apotheke in ihrer Nähe startet.
Omony – assistierte Telemedizin für Apotheken, live ab 15. September 2026, GKV-abrechenbar.
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