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Omony.

Ratgeber · Assistierte Telemedizin

GKV-Abrechnung: 30 € je Leistung, per Sonder-PZN.

Assistierte Telemedizin ist die erste neue, bundesweit GKV-vergütete Apothekenleistung seit Jahren. So funktioniert die Abrechnung – ohne neues System, ohne Gesundheitsdaten.

Auf einen Blick

Pauschale
30 € je Leistung
Umsatzsteuer
Keine (umsatzsteuerfrei)
Abrechnungsweg
Sonder-PZN, regulärer Weg
Rechtsgrundlage
§ 129 Abs. 5h SGB V
Gültig seit
1. Juli 2026
Deckungsbeitrag mit Omony
~26 € je Fall (nach 4 € Nutzungsgebühr)

Die Vergütung im Detail

Mit § 129 Abs. 5h SGB V hat der Gesetzgeber die assistierte Telemedizin zum 1. Juli 2026 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert. Apotheken erhalten für jede durchgeführte Konsultation eine Pauschale von 30 Euro – umsatzsteuerfrei und unabhängig davon, ob am Ende ein Rezept ausgestellt wird.

Abgerechnet wird über eine Sonder-PZN im ganz normalen Abrechnungsweg der Apotheke. Es braucht kein separates Abrechnungssystem, keinen zusätzlichen Vertrag mit einzelnen Kassen und keine papiergebundene Dokumentation.

Beispielrechnung mit Omony

  • GKV-Pauschale je Konsultation30,00 €
  • Omony-Nutzungsgebühr (nur je Konsultation)−4,00 €
  • Deckungsbeitrag je Fall~26,00 €

Monatliche Fixkosten fallen nicht an. Der Warenumsatz aus direkt eingelösten E-Rezepten kommt hinzu – ebenso der Frequenzeffekt, wenn Patient:innen für die Konsultation in die Offizin kommen statt zum Versandhandel zu wechseln.

Datensparsam per Gesetz gedacht

Ein häufiges Missverständnis: Für die Abrechnung braucht es keinerlei medizinische Daten. Übermittelt werden nur Tatsache und Zeitpunkt der Konsultation. Gesprächsinhalte, Diagnosen und Befunde verbleiben bei den behandelnden Ärzt:innen – weder Apotheke noch Omony speichern Gesundheitsdaten.

  • Keine Diagnoseübermittlung an die Apotheke
  • Keine Gesundheitsdaten im Abrechnungsdatensatz
  • DSGVO-konforme, getrennte Systeme

Häufige Fragen

Abrechnung, kurz beantwortet.

30 Euro je Leistung. Die Pauschale ist umsatzsteuerfrei und verbleibt vollständig in der Apotheke. Bei Anbietern wie Omony geht davon eine Nutzungsgebühr von 4 Euro je Konsultation ab, sodass rund 26 Euro Deckungsbeitrag je Fall bleiben.

Über eine Sonder-PZN im regulären Abrechnungsweg der Apotheke. Es ist kein zusätzliches Abrechnungssystem nötig – die Konsultation wird wie gewohnt über das Rechenzentrum eingereicht.

Nein. Für die Abrechnung genügen die Tatsache und der Zeitpunkt der Konsultation. Diagnosen, Gesprächsinhalte oder Befunde bleiben bei den behandelnden Ärzt:innen und werden weder von der Apotheke noch von Omony gespeichert.

Ja, assistierte Telemedizin ist seit dem 1. Juli 2026 eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 129 Abs. 5h SGB V und gilt bundesweit für GKV-Versicherte in teilnehmenden Apotheken.

Nein, die 30-Euro-Pauschale ist umsatzsteuerfrei. Die vollen 30 Euro fließen der Apotheke zu.

Die neue Leistung in Ihrer Offizin abrechnen.

Omony richtet alles schlüsselfertig ein – Arbeitsplatz, Schulung, Verträge und Abrechnungsweg.