Ratgeber · Assistierte Telemedizin
Was kostet assistierte Telemedizin?
Die kurze Antwort: Patient:innen zahlen nichts, Apotheken starten ohne Fixkosten. Hier die vollständige Aufschlüsselung.
Auf einen Blick
- Patient:innen (GKV)
- 0 € – Kassenleistung
- Rezept-Zuzahlung
- Nur die übliche gesetzliche Zuzahlung
- Apotheke: Einrichtung
- 199 € einmalig
- Apotheke: Laptop-Arbeitsplatz
- 590 € einmalig (optional)
- Apotheke: je Konsultation
- 4 €
- Monatliche Fixkosten
- Keine
Für Patient:innen: eine Kassenleistung
Assistierte Telemedizin ist seit dem 1. Juli 2026 eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Gespräch, die Ersteinschätzung und die Unterstützung durch das Apothekenteam kosten Patient:innen keinen Cent – die Apotheke rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
Einzige Ausnahme: Wird im Gespräch ein Arzneimittel verordnet, gilt beim Einlösen des E-Rezepts die übliche gesetzliche Zuzahlung – genau wie bei jedem Rezept aus der Arztpraxis.
Für Apotheken: Einstieg ohne Risiko
- Einrichtung (Installation, Schulung, Verträge)199 € einmalig
- Laptop-Arbeitsplatz (optional, falls keine Hardware vorhanden)590 € einmalig
- Nutzungsgebühr je Konsultation4 €
- Monatlicher Fixpreis0 €
Dem stehen 30 € GKV-Pauschale je Leistung gegenüber – also rund 26 € Deckungsbeitrag je Fall. Details zur Vergütung im Ratgeber GKV-Abrechnung.
Häufige Fragen
Kosten, kurz beantwortet.
Für gesetzlich Versicherte nichts. Die Leistung wird direkt zwischen Apotheke und Krankenkasse abgerechnet. Wird ein Arzneimittel verordnet, gelten nur die üblichen gesetzlichen Zuzahlungen wie bei jedem Rezept.
Einmalig 199 Euro für die Einrichtung (Installation, Konfiguration, Schulung, Vertragsunterlagen). Optional kommt ein vorkonfigurierter Laptop-Arbeitsplatz für einmalig 590 Euro hinzu, falls keine geeignete Hardware vorhanden ist.
Nein. Es gibt keine monatliche Grundgebühr. Es fallen nur 4 Euro je tatsächlich durchgeführter Konsultation an – in ruhigen Wochen entstehen also keine Kosten.
Bei rund 26 Euro Deckungsbeitrag je Fall (30 Euro GKV-Pauschale minus 4 Euro Nutzungsgebühr) ist die Einrichtung von 199 Euro nach etwa acht Konsultationen verdient – Warenumsatz aus eingelösten E-Rezepten noch nicht eingerechnet.
Die Pauschale nach § 129 Abs. 5h SGB V betrifft die gesetzliche Krankenversicherung. Ob und wie private Versicherer die Leistung erstatten, klären Privatversicherte am besten direkt mit ihrer Versicherung.
Ohne Fixkosten starten.
Ihr individuelles Angebot – etwa für mehrere Standorte – erstellen wir im persönlichen Gespräch.